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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Trivero Auktions- und Handelskontor GmbH


Ankauf von Edelmetallen durch Einsendung an die Trivero GmbH, Deutschland


1. Geltungsbereich


1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Trivero GmbH) gelten für sämtliche Verträge über eingesandte Edelmetalle, insbesondere Gold (im nachfolgenden Text: Ankaufsgegenstand) zwischen Ihnen als Verkäufer (im nachfolgenden Text: Verkäufer) und der ankaufenden Trivero GmbH.


1.2 Anders lautende Geschäftsbedingungen haben für Trivero GmbH keine Gültigkeit, auch wenn Trivero GmbH diesen im Einzelfall nicht widerspricht.


2. Voraussetzungen für die Nutzung des Angebots von Trivero GmbH
Hiermit sichert der Verkäufer gegenüber Trivero GmbH zu, dass
-er das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist;
-er in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz hat;
-er vorliegend nicht gewerblich, sondern rein privat tätig ist;
-er Alleineigentum am Ankaufsgegenstand hat oder zumindest hinreichend verfügungsberechtigt ist. Trivero GmbH kann nach eigenem Ermessen einen Nachweis für die Eigentümerstellung bzw. Verfügungsberechtigung verlangen;
-der Ankaufsgegenstand frei von Rechten Dritter, insbesondere Pfandrechte, Nießbrauch und sonstigen Belastungen und nicht Gegenstand einer Forderung oder Auseinandersetzung -gleich ob rechtshängig oder nicht- ist;
-der Ankaufsgegenstand weder aus einer rechtswidrigen, insbesondere kriminellen Handlung stammt noch auf eine solche zurückzuführen ist noch mit der Veräußerung eine solche bezweckt wird;
-die Zusendung und/oder Zurverfügungstellung und/oder Übereignung des Ankaufsgegenstands durch ihn an Trivero GmbH nicht dazu führt, dass Trivero GmbH gegen geltendes Recht (beispielsweise: Geldwäscheverbote) verstößt;
-er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Vertreter oder sonstiger Bevollmächtigter tätig wird.


3. Zusendung des Ankaufsgegenstandes


3.1 Die Versendung der Ankaufsgegenstände erfolgt auf eigenes Risiko des Verkäufers. Trivero GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung des Ankaufsgegenstandes während des Transports.


3.2 Trivero GmbH ermöglicht über ihre Internetseite, dass der Kunde die Firma DHL oder UPS (über Bertram Juwelier Service GmbH) als Versender beauftragt. Die Kosten werden zwar der Trivero GmbH Rechnung gestellt, diese werden aber vom Ankaufswert einbehalten. Es gelten die AGB der Versender.


4. Vertragsgegenstand


4.1 Edelmetalle
Trivero GmbH kauft jede Form von Edelmetallen zB. Gold, Silber (ab 100 g) und Platin, auch in Form von gebrauchtem Schmuck an. Die Kaufpreisermittlung erfolgt durch Trivero GmbH und basiert auf dem Gewicht sowie der Karatzahl des im Schmuck enthaltenen Edelmetalles und nicht auf dem hypothetischen Wert, den der Ankaufsgegenstand in unversehrtem Zustand hat. Dementsprechend kann der Preis, den Trivero GmbH anbietet niedriger als der Wiederverkaufswert sein, würde der Ankaufsgegenstand unversehrt veräußert.


4.2 Edel-und Halbedelsteine
Trivero GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Edel-oder Halbedelsteine, die sich an dem Ankaufsgegenstand befinden, den der Verkäufer zur Bewertung und Ankaufs zusendet. Farbedelsteine, Brillanten und Diamanten werden je nach Zustand gegebenenfalls gesondert bewertet.


4.3 Modeschmuck
Trivero GmbH kauft keinen Modeschmuck oder Gegenstände an, die kein Edelmetall aufweisen. Trivero GmbH wird den Verkäufer per E-Mail oder soweit keine E-Mail-Adresse hinterlegt wurde per Brief darüber informieren, sollte sich nach entsprechender Prüfung herausstellen, dass der Ankaufsgegenstand kein Edelmetall enthält. Trivero GmbH wird Gegenstände, die kein Edelmetall enthalten, grundsätzlich nicht zurücksenden, es sei denn, der Verkäufer verlangt die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen telefonisch (Telefonnummer) oder per E-Mail (E-Mail-Adresse) nach der Mitteilung durch Trivero GmbH, nach welcher der Gegenstand kein Edelmetall enthält (es gilt das in der Mitteilung angegebene Datum, wir empfehlen daher die Angabe einer E-Mail-Adresse wegen des sofortigen Erhalts).


4.4 Gesundheitsgefährdende Stoffe
Der Verkäufer verpflichtet sich, Trivero GmbH keine gesundheitsgefährden Stoffe zu zusenden, gleich wie diese verarbeitet und in welcher Konzentration diese vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere Arsen, Beryllium, Bismuth, Cadmium, Quecksilber, Nickel, Blei, Antimon, Selen, Zinn, Tellur oder ähnliche gesundheitsgefährdende Materialien.


5. Zu-Stande-Kommen des Vertrages


5.1 Mit Zusendung des Ankaufsgegenstandes gibt der Verkäufer gegenüber Trivero GmbH ein verbindliches Angebot zum Ankauf des übersandten Ankaufsgegenstandes ab. Der Verkäufer ist für die Dauer von 30 Tagen an sein Kaufangebot gebunden. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Ankaufsgegenstandes bei Trivero GmbH. Nach entsprechender Begutachtung und Bewertung gemäß Ziffer 6 entscheidet sich Trivero GmbH, ob es den Ankaufsgegenstand erwerben möchte. Entscheidet sich Trivero GmbH, den Ankaufsgegenstand zu erwerben, wird Trivero GmbH dem Verkäufer eine Bewertung des Ankaufsgegenstandes übermitteln. Damit kommt der Kaufvertrag zustande. Dem Verkäufer wird ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht dahingehend eingeräumt, dass er innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Ankaufsgegenstandes bei Trivero GmbH den Stichtag für die Kursberechnung des Ankaufgegenstandes selbst bestimmen kann. Dabei gilt der jeweils auf der Internetseite „ www.goldankauf-trivero.de „ angegebene tagesaktuelle Kurs.
Sollte sich der Verkäufer an keinem der 30 Tage bei der Trivero GmbH gemeldet haben, gilt der am 30. Tag nach Zugang des Ankaufsgegenstandes gültige tagesaktuelle Kurs. Zu diesem Kurs rechnet die Trivero GmbH innehalb von 3 Werktagen den Ankauf ab.


5.2 Entscheidet sich Trivero GmbH gegen die Abnahme des übersandten Ankaufsgegenstandes, wird der Ankaufsgegenstand gegebenenfalls beschädigt ( siehe Ziffer 7 ) an den Verkäufer auf Kosten und Risiko der Transportbeschädigung und des Untergangs des Verkäufers zurückgesandt. Eine Transportversicherung schließt Trivero GmbH nicht ab.


5.3 Sollte sich herausstellen, dass es sich um unedle, unechte Gegenstände oder Fälschungen handelt, werden diese nur auf Aufforderung und nach Überweisung eines Betrages in Höhe von 10,00 € an den Verkäufer zurückgesandt.


6. Bewertung des Ankaufsgegenstandes, Bezahlung und Annahme des Angebots


6.1 Sobald Trivero GmbH den Ankaufsgegenstand erhalten hat, prüft sie Gewicht und Karatzahl des Edelmetalles.


6.2. Der Verkäufer erhält darüber eine Information per e-mail.


7. Schäden durch die Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes


7.1 Mit Zusendung des Ankaufsgegenstandes erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, dass Trivero GmbH zum Zwecke der Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes bestimmte Säuren auf der Oberfläche des Gegenstandes anbringt. Diese Säuren können zur dauerhaften Verfärbung und/oder tiefen Eintragungen führen.


7.2 Weiter ist der Verkäufer damit einverstanden, dass Ankaufsgegenstände (z.B. Uhren), welche verschiedene Materialien oder Karatzahlen enthalten (z.B. Nicht-Edelmetallteile einschließlich Steine und Uhrengläser oder -werke) irreparabel zerstört werden und auch nicht wieder repariert werden können. Derartige Beschädigungen oder Zerstörungen sind für die genaue Begutachtung und Bewertung zwingend erforderlich.


7.3 Das Einverständnis zu 7.1 und 7.2 besteht auch bei Nichtzustandekommen des Vertrages.


8. Haftung und Schadensersatz


8.1 Trivero GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer vertrauen durfte, ist die Haftung von Trivero GmbH auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.


8.2 Trivero GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gemäß vorstehender Z. 8.1 gehören.


8.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Trivero GmbH oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Trivero GmbH beruhen.


8.4 Dem Verkäufer ist bekannt, dass Trivero GmbH den Ankaufsgegenstand zu Ermittlung des Ankaufswertes ganz oder teilweise irreparabel beschädigen und/oder zerstören kann. Schadensersatzansprüche werden diesbezüglich ausgeschlossen, soweit die Beschädigung für die Bewertung und Begutachtung erforderlich war.


8.5 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Verkäufers, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.


8.6 Soweit die Haftung von Trivero GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer und sonstigen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.


9. Änderung der AGB
Sobald Trivero GmbH diese AGB aktualisiert, wird die neue Version erst Vertragsbestandteil, wenn sie dieser neuen Version zustimmen. Hierfür genügt es, dass Trivero GmbH dem Verkäufer die neue Version der AGB per E-Mail übermittelt und er den Änderungen nicht binnen sechs Wochen widerspricht, worauf
Trivero GmbH sie bei Übersendung der AGB nochmals ausdrücklich hinweisen wird.


10. Wechsel des Vertragspartners
Trivero GmbH ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten des Vertrages ohne ihre Zustimmung auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall steht dem Verkäufer das Recht zu, sich unverzüglich vom Vertrag zu lösen.


11. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit


11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen hiervon nicht berührt